Jetzt Energieausweis beantragen!

21.05.2014


Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.                                                                   

Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z. B. Zeitung, Internet) muss Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.                                         

Bei Interesse oder bei weiteren Fragen zum Energieausweis stehe ich ihnen gerne zur Verfügung! 
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